Rechtsprechung
   BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12212
BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94 (https://dejure.org/1995,12212)
BSG, Entscheidung vom 12.04.1995 - 3 RK 1/94 (https://dejure.org/1995,12212)
BSG, Entscheidung vom 12. April 1995 - 3 RK 1/94 (https://dejure.org/1995,12212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Es genügt, daß die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 und 8).

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang deutlich gemacht, daß die Einbeziehung derartiger Unternehmen in die Abgabepflicht nicht auf einem Versehen des Gesetzgebers beruht (SozR 3-5425 § 24 Nr. 6).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Soweit die Rechtsprechung für den Unternehmensbegriff des KSVG neben einer nachhaltigen, d.h. nicht nur gelegentlichen Tätigkeit, die Absicht der Erzielung von Einnahmen gefordert hat (BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 und Urteil vom 8. Dezember 1988, 12 RK 8/88), hat sie es als ausreichend angesehen, wenn zwischen der Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen und der Erzielung von Einnahmen nur eine mittelbare Verbindung besteht.

    In bezug auf die Notwendigkeit der Erzielung von Einnahmen hat er lediglich erwähnt, die Tatsache, daß mit der Musikschule keine Gewinne erzielt, sondern Zuschüsse benötigt wurden, stehe der Abgabepflicht nicht entgegen (BSGE 69, 259, 262 und 263).

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Sie sollte klarstellen, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts als Betreiber abgabepflichtiger Unternehmen in Betracht kamen (BSGE 64, 221, 224 = SozR 5425 § 24 Nr. 2).

    Hierauf kam es in der genannten Entscheidung ebensowenig an, wie in dem am selben Tag ergangenen Urteil in der Sache 12 RK 1/86 (BSGE 64, 221, a.a.O.), das ebenfalls einen öffentlich-rechtlichen Unternehmer betraf.

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 8/88
    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Soweit die Rechtsprechung für den Unternehmensbegriff des KSVG neben einer nachhaltigen, d.h. nicht nur gelegentlichen Tätigkeit, die Absicht der Erzielung von Einnahmen gefordert hat (BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 und Urteil vom 8. Dezember 1988, 12 RK 8/88), hat sie es als ausreichend angesehen, wenn zwischen der Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen und der Erzielung von Einnahmen nur eine mittelbare Verbindung besteht.

    Zwar hat dieser bei einem öffentlich-rechtlichen Unternehmer, der ein Volksbildungswerk betrieb, vorausgesetzt, daß mit der Tätigkeit Einnahmen erzielt werden sollen und dies im entschiedenen Fall als gegeben angesehen, weil mit veranstalteten Konzerten Einnahmen erzielt worden seien (Urteil vom 8. Dezember 1988, 12 RK 8/88).

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Diese Auffassung hat der erkennende Senat mit Urteil vom 12. April 1995 (3 RK 4/94) nochmals bestätigt.
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Die tatsächliche Inanspruchnahme solcher Leistungen gegen Entgelt gehört nicht zum Tatbestand der Abgabepflicht nach § 24 KSVG (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3 und Urteil vom 25. Januar 1995, 3/12 RK 61/93 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 49/92

    Künstlersozialkasse - Nennung - Tätigkeitsbereich - Gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Die im Feststellungsbescheid genannte Begründung für die Abgabepflicht schränkt den Umfang der gerichtlichen Prüfung nur ausnahmsweise ein, wenn damit die Abgabepflicht auf einen bestimmten, organisationsmäßig abgrenzbaren Teilbereich des Unternehmens begrenzt werden soll (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94
    Die tatsächliche Inanspruchnahme solcher Leistungen gegen Entgelt gehört nicht zum Tatbestand der Abgabepflicht nach § 24 KSVG (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3 und Urteil vom 25. Januar 1995, 3/12 RK 61/93 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Die Revision wendet auch zu Unrecht ein, die Nutzung der künstlerischen und publizistischen Leistungen und Werke geschehe nicht zu einem davon zu trennenden "eigenen Zweck" der Verwaltung, wie z.B. bei der Nutzung im Rahmen der Jugendarbeit (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10) oder der Bildungsarbeit (BSG SozR 3-5425 § 24 Nrn. 1 und 9; Urteil vom 12. April 1995 - 3 RK 1/94 -), sondern erfolge ausschließlich im Interesse der geförderten Personen im Rahmen der Sozialhilfe (§ 19 BSHG).
  • LSG Hessen, 07.01.1997 - L 1 KR 1217/95

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - zum Begriff

    Selbst zugewiesene Haushaltsmittel reichen aus, um von einer Einnahmeerzielung auszugehen (BSG, Urteil vom 12. April 1995 - 3 RK 1/94).

    In der bereits genannten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. April 1995 (3 RK 1/94) ist hierzu (unter Hinweis auf BT-Drucksache 11/2964, S. 13 und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts E 75, 108 ff.) nochmals ausgeführt, daß der maßgebliche Grund der Abgabepflicht nicht die Vermarktung, sondern die Inanspruchnahme und Verwertung künstlerischer Leistungen für eigene Zwecke ist.

  • SG Chemnitz, 04.04.2018 - S 15 KR 451/16
    Zwischen der Kunstverwertung und der Einnahmeerzielung muss insoweit ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.04.1995, 3 RK 1/94.
  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 4 KR 147/98

    Streot über die Abgabepflicht des Klägers (eingetragener Verein, der sich dem

    Dies ist der Fall, wenn die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG vom 12.04.1995 3 RK 1/94; BSG vom 01.10.1991 SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG vom 08.12.1988 12 RK 8/88; BSG vom 20.04.1994 SozR 3-5425 § 24 Nr. 6, BSG vom 20.07.1994 3/12 RK 38/93 SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht